Die Satzung der Union So­zialer Ein­rich­tungen gGmbH (USE gGmbH), Träger der Haus Natur und Umwelt bildet die Grundlage für die Arbeit der Jugend-Bil­­dungs-Wer­k­statt. Die fol­genden All­ge­meinen Ge­schäfts­be­din­gungen regeln das Ver­hältnis zwi­schen Be­su­chern, die die An­gebote in An­spruch nehmen (nach­folgend als Kunde be­zeichnet) und des Hauses Natur und Umwelt (nach­folgend als HNU be­zeichnet). Zu­sätzlich können für ein­zelne An­gebote be­sondere Be­din­gungen maß­geblich sein, die in den je­wei­ligen An­ge­bots­be­schrei­bungen aus­ge­wiesen sind. All­ge­meine Ge­­schäfts- oder Teil­nah­me­be­din­gungen haben dann nach­rangige Gül­tigkeit. Er­­fül­­lungs- und Zah­lungsort und aus­schließ­licher Ge­richts­stand ist Berlin. Es gilt deut­sches Recht. Die An­wendung des UN-Kauf­­rechts und des Kol­li­si­ons­rechts ist aus­ge­schlossen. Sollten ein­zelne Be­stim­mungen dieser All­ge­meinen Ge­schäfts­be­din­gungen un­wirksam oder nichtig sein, so wird da­durch die Wirk­samkeit der üb­rigen Be­stim­mungen nicht be­rührt. Im Üb­rigen gelten die ge­setz­lichen Vorschriften.

Die ver­ein­barten Preise schließen die je­weilige ge­setz­liche Mehr­wert­steuer ein.

Bei Ver­trags­ab­schluss für eine Kindergeburtstags‑, Vereins- oder Fa­mi­li­en­feier oder eine Krems­er­fahrt sind 30 % des Ge­samt­preises als An­zahlung zu leisten. Bei ver­spä­teter Rech­nungs­zahlung werden Mahn­kosten fällig. Bei erster Mahnung ist ein Betrag von 2,50 €, ab der zweiten Mahnung 7,50 Euro zu zahlen. Für den Fall der vor­he­rigen Stor­nierung der Ver­an­staltung durch den Kunden werden Stor­nie­rungs­ge­bühren wie folgt be­rechnet: 25 % des Ge­samt­preises bei Stor­nierung zwi­schen dem

30. und 16. Tag, 50 % des Ge­samt­preises zwi­schen dem 15. und 6. Tag und ab dem 5. Tag vor der Ver­an­staltung ist der Ge­samt­betrag zur Zahlung fällig. Maß­geblich für die Be­rechnung der Stor­nie­rungs­ge­bühren ist der Post­ein­gangs­stempel auf der schrift­lichen Stornierungsmitteilung.

Bei Kin­der­ge­burts­tagen wird der An­zah­lungs­betrag i.H.v. 30 % des Ge­samt­preises einbehalten.

Der Kunde ist ver­pflichtet dem HNU bis spä­testens 7 Tage vor dem Ver­an­stal­tungs­termin die genaue Teil­neh­merzahl mit­zu­teilen. Diese Angabe ist Ver­trags­be­standteil und gilt als Grundlage für die End­ab­rechnung. Im Fall einer Ab­wei­chung nach oben wird die tat­säch­liche Teil­neh­merzahl be­rechnet. Rück­tritt und Haftung durch das Haus Natur und Umwelt

Wird eine ver­ein­barte Vor­aus­zahlung auch nach Ver­streichen einer an­ge­mes­senen Nach­frist mit Ab­leh­nungs­an­drohung nicht ge­leistet, so ist das HNU zum Rück­tritt vom Vertrag und zur Gel­tend­ma­chung von Scha­den­er­satz­for­de­rungen be­rechtigt. Ferner ist das HNU be­rechtigt, aus sachlich ge­recht­fer­tigten Gründen zu­rück­zu­treten, z.B. falls:

  • eine Ver­an­staltung durch wit­te­rungs­be­dingte Einflüsse nicht aus­ge­führt wird. Es be­steht für den Kunden kein Scha­dens­er­satz­an­spruch und es ent­steht kein An­spruch auf Ersatz- leistung. Die ge­leistete An­zahlung für die Ver­an­staltung wird erstattet.
  • aus ge­­sun­d­hei­t­­lichen- oder wet­ter­be­dingen Gründen ein­zelne Ver­an­stal­tungen zum Kin- der­ge­burtstag seitens des HNU aus­fallen. Die ein­zelnen Preise werden aus dem Pa­ket­preis heraus gerechnet.
  • eine Ver­an­staltung zum Kin­der­ge­burtstag seitens des Kunden aus­fällt. Die Ver­an­staltung wird mit be­rechnet. Es ändert sich in diesem Fall der Pa­ket­preis nicht.
  • Ver­an­stal­tungen unter ir­re­füh­render oder fal­scher An­gaben ge­bucht werden.
  • das HNU be­grün­deten Anlass zu der An­nahme hat, dass die Ver­an­staltung den rei­­bungslo- sen Ge­schäfts­be­trieb, die Si­cherheit oder das An­sehen des HNU in der Öf­fent­lichkeit ge­fährden kann, ohne dass dies dem Her­r­­schafts- bzw. Or­ga­ni­sa­ti­ons­be­reich des HNU zu­zu­rechnen ist.

Das HNU hat den Kunden von der Aus­übung des Rück­tritts­rechts in Kenntnis zu setzen. Es ent­steht kein An­spruch des Kunden auf Scha­dens­ersatz, es sei denn das HNU trifft grob fahr­läs­siges oder vor­sätz­liches Verschulden.

Sollte es dem Kunden aus ge­sund­heit­lichen Gründen nicht möglich sein, den ge­buchten Termin ein­zu­halten, ist das HNU darüber zeitnah zu in­for­mieren. Das HNU ist gern bereit, unter Ver­meidung wei­terer an­fal­lender Kosten – eine Ter­min­ver­schiebung zu ermöglichen.

Eine Haftung für Un­fälle, Sach- und Per­so­nen­schäden, Verlust von Ge­gen­ständen bei der An- und Ab­reise sowie während der Ver­an­staltung wird vom HNU nicht über­nommen, es sei denn, der Schaden wurde durch Mit­ar­beiter des HNU grob fahr­lässig oder vor­sätzlich verursacht.

Das Mit­bringen von Speisen und Ge­tränken sowie der Verzehr dieser Le­bens­mittel sind auf dem ge­samten Ge­lände des HNU auf­grund des vor­han­denen gas­tro­no­mi­schen Ser­vices nicht ge­stattet. Aus­nah­me­reg­lungen sind vorab schriftlich zu ver­ein­baren. Wird diese Regel seitens des Ver­an­stalters miss­achtet, ist das HNU be­rechtigt, von seinem Haus­recht Ge­brauch zu machen.

Wit­te­rungs­einflüsse wie ex­treme Tem­pe­ra­turen, Hagel, Ge­witter, Eis u.a. können dazu führen, dass das HNU vom Vertrag zu­rück­treten muss. Scha­den­er­satz­an­sprüche be­stehen in der­ar­tigen Fällen nicht.

Während des Auf­ent­haltes im HNU übt der Kunde die al­leinige Auf­sichtspflicht ge­genüber allen ihm in Obhut ge­ge­benen Kindern/​Per­sonen aus.

Der Besuch im Waldcafé des HNU ist nur gegen Zahlung des Ein­tritts­preises möglich. Mit Zahlung des Ein­tritts­preises be­steht die Mög­lichkeit die Aus­stel­lungen und Tiere zu be

sich­tigen, den Strei­chelzoo zu be­suchen und sich auf dem Ge­lände des HNU auf­zu­halten. Der Waldraum kann für Kin­der­ge­burts­tags­feiern ge­bucht werden und ist leider für diesen Zeitraum nicht für andere Gäste zu­gänglich. Dies hat keinen Einfluss auf die Ein­tritts­preise. Gleiches gilt für den Klein­tierraum, der für Tier­füh­rungen für ca. 45 min ge­sperrt sein kann.

Das HNU behält sich vor, bei sehr wid­rigen Wit­te­rungs­be­din­gungen (z.B. Sturm) aus Si­cher­heits­gründen (auch als Vor­sichts­maß­nahme) den Zugang in die Au­ßen­anlage ein­zu­schränken bzw. zu un­ter­sagen. Ein An­spruch auf Er­stattung des Ein­tritts­preises be­steht nicht. Die In­nen­räum­lich­keiten sind wei­terhin nutzbar. Der Besuch des HNU, ebenso die Teil­nahme an Bil­dungs­ver­an­stal­tungen, die in den Wald /​Wuhl­heide führen, er­folgt auf eigene Gefahr der Veranstaltungsteilnehmer/​Kunden. Das HNU über­nimmt kei­nerlei Haftung, bei­spiels­weise bei Ver­let­zungen durch her­ab­fal­lende Äste, Zapfen oder Eichenprozessionsspinner.

Unter Frei­zeit­ver­an­stal­tungen werden Po­ny­reiten, Wald­touren, Kin­der­ge­burtstage, Feste und Bas­tel­ak­tionen und Tier­füh­rungen verstanden.

Min­dest­teil­neh­merzahl be­trägt bei sowohl für Bil­­dungs- als auch für Frei­zeit­ver­an­stal­tungen 5 zah­lende Personen.

An­mel­de­be­stä­ti­gungen für Bil­­dungs- und Frei­zeit­ver­an­stal­tungen werden nur für Gruppen ab sechs Per­sonen ver­sandt. Für Ein­zel­per­sonen werden An­mel­de­be­stä­ti­gungen nur auf Nach­frage ver­schickt. Eine be­sondere Be­nach­rich­tigung er­folgt nur, wenn eine Ver­an­staltung aus­fällt oder sich etwas ändert. Für Ver­an­stal­tungen mit be­grenzter Teil­neh­merzahl ist die zeit­liche Rei­hen­folge des An­mel­dungs­ein­gangs aus­schlag­gebend für die Be­legung der Ver­an­stal­tungs­plätze. Mit dem Besuch der Bil­­dungs-/ Frei­zeit­ver­an­staltung ver­pflichtet sich der Kunde zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren.

Das HNU weist aus­drücklich darauf hin, dass die Bil­­dungs- und Frei­zeit­an­gebote in der Natur stat­tfinden und deshalb wet­ter­feste Kleidung, die schmutzig werden darf, ge­tragen werden sollte. Jeder Kunde trägt die volle Ver­ant­wortung für sich und seine Hand­lungen während der Ver­an­staltung. Be­­gleit- und Auf­sichts­per­sonen sind ver­pflichtet, während des ge­samten Auf­ent­halts auf dem Ge­lände des HNU und während der Ver­an­stal­tungen, die im Um­kreis durch­ge­führt werden, für die Auf­sicht und Be­treuung teil­neh­mender Kinder Sorge zu tragen. Wird der Auf­sichtspflicht nicht (aus­rei­chend) nach­ge­kommen, kann der Re­ferent nach ei­genem Er­messen die Ver­an­staltung aus Si­cher­heits­gründen abbrechen.

Mit­ge­führte, auch per­sön­liche Ge­gen­stände ex­terner Ver­an­stalter und Re­fe­renten befinden sich auf dessen Gefahr in den Räumen der HNU. Das HNU über­nimmt für Verlust oder Be­schä­digung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden.

Wird die Fahrt über das ver­traglich ver­ein­barte Zeit­limit ver­längert, so wird ge­genüber dem Kunden je an­ge­fan­gener Stunde der Ver­län­gerung der je­weilige volle Stun­densatz laut Preis­liste nachberechnet.

Auf­grund von über­mä­ßigem Stra­ßen­verkehr o.ä. können sich Kutsch­fahrten ver­späten. Kutsch­fahrten werden zu einem festen Termin /​Uhrzeit an­ge­boten. Ver­spätet sich der Teil­nehmer um 15 min wird die ver­ein­barte Fahrzeit nicht um diese ver­längert. Es bleibt der ver­ein­barte Fahr­preis fällig. Fällt der Termin seitens des Kunden aus, wird die ge­buchte Fahrt trotzdem berechnet.

Eine Kutsch­fahrt ist ein Er­lebnis, an dem Men­schen und Tiere be­teiligt sind. Dies birgt u.a. nicht planbare und nicht ein­schätzbare Um­stände in sich, z.B. Krank­heits­fälle, tier­ärzt­liche Un­ter­su­chungen, Be­schla­gungen, Be­hand­lungen o.ä. Aus diesen Gründen können Termine sich ver­schieben oder gar aus­fallen. Der Kunde wird in jeden Fall darüber in­for­miert und ein Er­satz­termin vereinbart.

Für Ver­an­stal­tungen, welche die üb­lichen Öff­nungs­zeiten über­schreiten, wird das be­nö­tigte zu­sätz­liche Per­sonal stun­den­weise be­rechnet. Er­for­derlich sind hierfür min­destens eine Ser­vice­kraft und ein Koch. Die Preise sind dem An­gebot zu entnehmen.
AGB

Per­so­nen­be­zogene Daten werden über EDV unter Be­achtung der ge­setz­lichen Be­stim­mungen zum Da­ten­schutz ge­spei­chert. Genaue An­gaben zu Anrede, Name und Adresse sind zur Be­ar­beitung der An­meldung er­for­derlich. Die Te­le­fon­nummer und Email­adresse ist für or­ga­ni­sa­to­rische Zwecke hilf­reich. Das HNU sendet den Teil­nehmern in un­re­gel­mä­ßigen Ab­ständen In­for­ma­tionen zum ak­tu­ellen Pro­gramm per E‑Mail zu. Falls dies nicht mehr er­wünscht ist, kann der News­letter je­derzeit ab­be­stellt werden. Eine Wei­tergabe von Daten an Dritte ist nur zur Durch­führung der Ver­an­staltung zulässig.

Hinweis nach § 36 i.V.m. § 37 Ver­brau­cher­streit­bei­le­gungs­gesetz (VSBG)

Die zu­ständige Ver­brau­cher­schlich­tungs­stelle ist die All­ge­meine Ver­brau­cher­schlich­tungs­stelle des Zen­trums für Schlichtung e.V. in 77694 Kehl.

Zur Teil­nahme an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fahren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stelle ist das HNU nicht ver­pflichtet und nicht bereit.