Die Satzung der Union Sozialer Einrichtungen gGmbH (USE gGmbH), Träger der Haus Natur und Umwelt bildet die Grundlage für die Arbeit der Jugend-Bildungs-Werkstatt. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Besuchern, die die Angebote in Anspruch nehmen (nachfolgend als Kunde bezeichnet) und des Hauses Natur und Umwelt (nachfolgend als HNU bezeichnet). Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in den jeweiligen Angebotsbeschreibungen ausgewiesen sind. Allgemeine Geschäfts- oder Teilnahmebedingungen haben dann nachrangige Gültigkeit. Erfüllungs- und Zahlungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Bei Vertragsabschluss für eine Kindergeburtstags‑, Vereins- oder Familienfeier oder eine Kremserfahrt sind 30 % des Gesamtpreises als Anzahlung zu leisten. Bei verspäteter Rechnungszahlung werden Mahnkosten fällig. Bei erster Mahnung ist ein Betrag von 2,50 €, ab der zweiten Mahnung 7,50 Euro zu zahlen. Für den Fall der vorherigen Stornierung der Veranstaltung durch den Kunden werden Stornierungsgebühren wie folgt berechnet: 25 % des Gesamtpreises bei Stornierung zwischen dem
30. und 16. Tag, 50 % des Gesamtpreises zwischen dem 15. und 6. Tag und ab dem 5. Tag vor der Veranstaltung ist der Gesamtbetrag zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühren ist der Posteingangsstempel auf der schriftlichen Stornierungsmitteilung.
Bei Kindergeburtstagen wird der Anzahlungsbetrag i.H.v. 30 % des Gesamtpreises einbehalten.
Der Kunde ist verpflichtet dem HNU bis spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin die genaue Teilnehmerzahl mitzuteilen. Diese Angabe ist Vertragsbestandteil und gilt als Grundlage für die Endabrechnung. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Rücktritt und Haftung durch das Haus Natur und Umwelt
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das HNU zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadenersatzforderungen berechtigt. Ferner ist das HNU berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen zurückzutreten, z.B. falls:
- eine Veranstaltung durch witterungsbedingte Einflüsse nicht ausgeführt wird. Es besteht für den Kunden kein Schadensersatzanspruch und es entsteht kein Anspruch auf Ersatz- leistung. Die geleistete Anzahlung für die Veranstaltung wird erstattet.
- aus gesundheitlichen- oder wetterbedingen Gründen einzelne Veranstaltungen zum Kin- dergeburtstag seitens des HNU ausfallen. Die einzelnen Preise werden aus dem Paketpreis heraus gerechnet.
- eine Veranstaltung zum Kindergeburtstag seitens des Kunden ausfällt. Die Veranstaltung wird mit berechnet. Es ändert sich in diesem Fall der Paketpreis nicht.
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angaben gebucht werden.
- das HNU begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslo- sen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des HNU in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des HNU zuzurechnen ist.
Das HNU hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntnis zu setzen. Es entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, es sei denn das HNU trifft grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden.
Sollte es dem Kunden aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, den gebuchten Termin einzuhalten, ist das HNU darüber zeitnah zu informieren. Das HNU ist gern bereit, unter Vermeidung weiterer anfallender Kosten – eine Terminverschiebung zu ermöglichen.
Eine Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden, Verlust von Gegenständen bei der An- und Abreise sowie während der Veranstaltung wird vom HNU nicht übernommen, es sei denn, der Schaden wurde durch Mitarbeiter des HNU grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken sowie der Verzehr dieser Lebensmittel sind auf dem gesamten Gelände des HNU aufgrund des vorhandenen gastronomischen Services nicht gestattet. Ausnahmereglungen sind vorab schriftlich zu vereinbaren. Wird diese Regel seitens des Veranstalters missachtet, ist das HNU berechtigt, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Witterungseinflüsse wie extreme Temperaturen, Hagel, Gewitter, Eis u.a. können dazu führen, dass das HNU vom Vertrag zurücktreten muss. Schadenersatzansprüche bestehen in derartigen Fällen nicht.
Während des Aufenthaltes im HNU übt der Kunde die alleinige Aufsichtspflicht gegenüber allen ihm in Obhut gegebenen Kindern/Personen aus.
Der Besuch im Waldcafé des HNU ist nur gegen Zahlung des Eintrittspreises möglich. Mit Zahlung des Eintrittspreises besteht die Möglichkeit die Ausstellungen und Tiere zu be
sichtigen, den Streichelzoo zu besuchen und sich auf dem Gelände des HNU aufzuhalten. Der Waldraum kann für Kindergeburtstagsfeiern gebucht werden und ist leider für diesen Zeitraum nicht für andere Gäste zugänglich. Dies hat keinen Einfluss auf die Eintrittspreise. Gleiches gilt für den Kleintierraum, der für Tierführungen für ca. 45 min gesperrt sein kann.
Das HNU behält sich vor, bei sehr widrigen Witterungsbedingungen (z.B. Sturm) aus Sicherheitsgründen (auch als Vorsichtsmaßnahme) den Zugang in die Außenanlage einzuschränken bzw. zu untersagen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht. Die Innenräumlichkeiten sind weiterhin nutzbar. Der Besuch des HNU, ebenso die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die in den Wald /Wuhlheide führen, erfolgt auf eigene Gefahr der Veranstaltungsteilnehmer/Kunden. Das HNU übernimmt keinerlei Haftung, beispielsweise bei Verletzungen durch herabfallende Äste, Zapfen oder Eichenprozessionsspinner.
Unter Freizeitveranstaltungen werden Ponyreiten, Waldtouren, Kindergeburtstage, Feste und Bastelaktionen und Tierführungen verstanden.
Mindestteilnehmerzahl beträgt bei sowohl für Bildungs- als auch für Freizeitveranstaltungen 5 zahlende Personen.
Anmeldebestätigungen für Bildungs- und Freizeitveranstaltungen werden nur für Gruppen ab sechs Personen versandt. Für Einzelpersonen werden Anmeldebestätigungen nur auf Nachfrage verschickt. Eine besondere Benachrichtigung erfolgt nur, wenn eine Veranstaltung ausfällt oder sich etwas ändert. Für Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl ist die zeitliche Reihenfolge des Anmeldungseingangs ausschlaggebend für die Belegung der Veranstaltungsplätze. Mit dem Besuch der Bildungs-/ Freizeitveranstaltung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren.
Das HNU weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bildungs- und Freizeitangebote in der Natur stattfinden und deshalb wetterfeste Kleidung, die schmutzig werden darf, getragen werden sollte. Jeder Kunde trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen während der Veranstaltung. Begleit- und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, während des gesamten Aufenthalts auf dem Gelände des HNU und während der Veranstaltungen, die im Umkreis durchgeführt werden, für die Aufsicht und Betreuung teilnehmender Kinder Sorge zu tragen. Wird der Aufsichtspflicht nicht (ausreichend) nachgekommen, kann der Referent nach eigenem Ermessen die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen abbrechen.
Mitgeführte, auch persönliche Gegenstände externer Veranstalter und Referenten befinden sich auf dessen Gefahr in den Räumen der HNU. Das HNU übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden.
Wird die Fahrt über das vertraglich vereinbarte Zeitlimit verlängert, so wird gegenüber dem Kunden je angefangener Stunde der Verlängerung der jeweilige volle Stundensatz laut Preisliste nachberechnet.
Aufgrund von übermäßigem Straßenverkehr o.ä. können sich Kutschfahrten verspäten. Kutschfahrten werden zu einem festen Termin /Uhrzeit angeboten. Verspätet sich der Teilnehmer um 15 min wird die vereinbarte Fahrzeit nicht um diese verlängert. Es bleibt der vereinbarte Fahrpreis fällig. Fällt der Termin seitens des Kunden aus, wird die gebuchte Fahrt trotzdem berechnet.
Eine Kutschfahrt ist ein Erlebnis, an dem Menschen und Tiere beteiligt sind. Dies birgt u.a. nicht planbare und nicht einschätzbare Umstände in sich, z.B. Krankheitsfälle, tierärztliche Untersuchungen, Beschlagungen, Behandlungen o.ä. Aus diesen Gründen können Termine sich verschieben oder gar ausfallen. Der Kunde wird in jeden Fall darüber informiert und ein Ersatztermin vereinbart.
Für Veranstaltungen, welche die üblichen Öffnungszeiten überschreiten, wird das benötigte zusätzliche Personal stundenweise berechnet. Erforderlich sind hierfür mindestens eine Servicekraft und ein Koch. Die Preise sind dem Angebot zu entnehmen.
Personenbezogene Daten werden über EDV unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. Genaue Angaben zu Anrede, Name und Adresse sind zur Bearbeitung der Anmeldung erforderlich. Die Telefonnummer und Emailadresse ist für organisatorische Zwecke hilfreich. Das HNU sendet den Teilnehmern in unregelmäßigen Abständen Informationen zum aktuellen Programm per E‑Mail zu. Falls dies nicht mehr erwünscht ist, kann der Newsletter jederzeit abbestellt werden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ist nur zur Durchführung der Veranstaltung zulässig.
Hinweis nach § 36 i.V.m. § 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. in 77694 Kehl.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist das HNU nicht verpflichtet und nicht bereit.